Für die Waldkindergartengruppe des Kindergartens „Bärenhöhle“ ist die Bereitstellung eines Aufenthaltsraumes in Form eines „Wichtelwagens“ vorgesehen. Der Wagen soll auf dem Areal des Grill- und Freizeitgeländes in Obertiefenbach aufgestellt werden. Die Genehmigungsfähigkeit ist für den vorgesehenen Standort im planungsrechtlichen Außenbereich nicht gegeben. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass verschiedene bauliche Anlagen auf dem Freizeitgelände nicht der ursprünglichen Genehmigungslage entsprechen. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll das Areal insgesamt erfasst und die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung der Anlagen und Nutzungen geschaffen werden.
Im Flächennutzungsplan ist der Planbereich / das Freizeitgelände als Wald dargestellt. Zur Wahrung des bauplanungsrechtlichen Entwicklungsgebots ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft hat in ihrer Sitzung am 29.02.2024 die Bauleitplanentwürfe gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Beselicher Holz“ wird mit Begründung und Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 25.11.2024 bis einschließlich Montag, den 06.01.2025 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde (www.beselich.de Aktuelles Öffentliche Bekanntmachungen) abgerufen werden.
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich, öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: gemeinde@beselich.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
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Quelle: geoportal hessen.de