Frühzeitige Beteiligung
Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Obertiefenbach, Flur 1, Flurstück 125/3 (Antoniusweg 5) möchte das Grundstück mit einem Wohnhaus bebauen. Das Baurecht im unmittelbar angrenzenden Bereich wird bestimmt durch den Bebauungsplan „Antoniusweg“. Die mit diesem Bebauungsplan ausgewiesenen Grundstücke sind bebaut. Die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes verläuft auf der westlichen Grenze des Antragsgrundstücks. Damit liegt das Antragsgrundstück im planungsrechtlichen Außenbereich, Baurecht besteht nicht. Städtebaulich entspricht das Vorhaben der grundsätzlichen Entwicklungsabsicht der Gemeinde. Das Antragsgrundstück ist Bestandteil der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächenplanung. Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für eine Bebauung von Grundstücksflächen im Bereich geplanter Siedlungsflächen der Gemeinde zu schaffen.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.03.2024 den Beschluss für die Aufstellung der 1. Ergänzung des Bebauungsplans „Antoniusweg“ gefasst.
Der Vorentwurf der 1. Ergänzung des Bebauungsplans „Antoniusweg“ wird mit Begründung in der Zeit von Montag, den 14.10.2024 bis einschließlich Freitag, den 15.11.2024 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde (www.beselich.de > Aktuelles > Öffentliche Bekanntmachungen) abgerufen werden.
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich, öffentlich ausgelegt.
Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Beselich. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung Beselich, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich).
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Quelle: geoportal hessen.de