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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Allgemeines Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für eine innerörtliche Nachverdichtung mit einem Gebäude für Wohnungen und gewerbliche Nutzungen im Ortskernbereich von Elz

Unter der Adresse „Rathausstraße 35“ beabsichtigen die Vorhabenträger die Entwicklung und den Bau eines dreigeschossigen Gebäudes (+Staffelgeschoss) mit Wohnungen und Gewerberäumen. Das Planungsvorhaben ist für die Gemeinde Elz ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Wohnraum im Siedlungsbestand. Die Wohnungen werden in zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss angeordnet, die für das Vorhaben notwendigen Stellplätze in einer ebenerdigen Parkgarage (Erdgeschoss). Ergänzend werden Stellplätze auf den Grundstücksfreiflächen nachgewiesen.

Das Gebäude wird als Hinterliegerbebauung errichtet, die Verkehrserschließung erfolgt über eine direkte Anbindung an die Rathausstraße im Bereich des Grundstücks Rathausstraße 35.

 

Nach Ausarbeitung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird nun das gesetzliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.


Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag, 07.10.2024 bis einschließlich Freitag, 08.11.2024 beteiligt.


Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 07.10.2024 bis einschließlich Freitag, 08.11.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Rathaus der Gemeinde Elz, Rathausstraße 39 öffentlich aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt unter https://elz.de stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Braunfels. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: bauamt@elz-ww.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (Gemeinde Elz, Rathausstraße 39).

 


 


Übersichtskarte:




Quelle: geoportal hessen.de






Ein in der Herborner Straße 21 in Ehringshausen ansässiges feinmechanisches Unterneh-men, produziert Beschichtungsanlagen für Telekommunikationsanlagen. Zur Sicherstellung einer notwendigerweise hohen Produktqualität sind für den Unternehmensstandort Flächen erforderlich, auf denen die Produktionsanlagen so gebaut werden können, dass eine schwingungsfreie Fertigung durch die hochpräzisen Maschinen möglich ist. Dies ist am Bestandsstandort in der Herborner Straße (B 277) mit ihrem großen Verkehrsaufkommen nicht mehr gewährleistet. Die Fehlerquote der Produkte und Produktionsausfälle nimmt in einem wirtschaftlich nicht mehr tragfähigen Maß zu.

Nach längerer Suche und Bemühen konnte die die Inhaberfamilie Grundstücke im unmittelbaren Anschluss an die Siedlungslage nördlich an Dillheim angrenzend sichern. Der Firmenneubau ist gleichzeitig Teil eines Modellvorhabens für ein integratives Wohnprojekt. Das Wohnprojekt sieht eine barrierefrei gestaltete Wohnanlage für Mehrgenerationenwohnen mit Biogärtnerei für eine weitgehende Selbstversorgung vor. Die Nutzungsmischung ist in sich und gegenüber der Bestandsnutzung verträglich, weil das Unternehmen im planungsrechtlichen Sinne als „das Wohnen nicht wesentlich störend“ anzusehen ist. Das Projekt ist als Modellvorhaben angelegt und beispielgebend für andere Mischnutzungen in der städtebaulichen Entwicklung.

Die Gemeindevertretung Ehringshausen hat am 09.06.2022 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

In der Zeit von Montag, 16.09.2024 bis einschließlich Freitag, 18.10.2024 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen wiesen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung im Bauamt der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehalten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen eingestellt (www.ehringshausen.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene-im-verfahren). Ergänzend stellen wir auf unserer Seite die Unterlagen während der Beteiligungsfrist zur Einsichtnahme bereit.

Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.

 


 


Übersichtskarte:




Quelle: geoportal hessen.de






Offenlage des Planentwurfs

 

Allgemeines Ziel des 2. Änderungsplans des Bebauungsplans „Auf dem hintern Erbel“ ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Austausch von festgesetzten, jedoch nicht umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen.

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Schattenstück“ wurde festgelegt, notwendige Ausgleichsmaßnahmen über das Ökokonto der Gemeinde zu erbringen. Gleichzeitig sollten die im Bebauungsplan „Auf dem hintern Erbel“ festgesetzten, aber nicht umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen über das gemeindliche Ökokonto kompensiert werden. Nach Abstimmungen zwischen der Gemeinde Sinn und der Unteren Naturschutzbehörde wurde klagestellt, dass der Austausch der Kompensationsmaßnahmen eine Änderung der entsprechenden Satzung notwendig macht. Städtebaulich wirkt sich die Planänderung nicht aus, die bisher festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft bleiben in landwirtschaftlicher Nutzung. Die Planänderung berührt demnach die mit dem bestehenden Bebauungsplan definierten Grundzüge der Planung nicht, das Verfahren erfolgt nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Auf dem hintern Erbel“, 2. Änderung wird mit Begründung in der Zeit von Montag, den 21.10.2024 bis einschließlich Freitag, den 22.11.2024 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde Sinn abgerufen werden www.gemeindesinn.de > Aktuelles > Öffentliche Bekanntmachungen > Bauleitplanung (Bauleitplanung (gemeindesinn.de)). Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Sinn, Bauamt, Jordanstraße 2, 35764 Sinn, öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Sinn. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@gemeindesinn.de ), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung Sinn, Jordanstraße 2, 35764 Sinn).



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Quelle: geoportal hessen.de





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