Offenlage des Planentwurfs
Allgemeines Ziel des 2. Änderungsplans des Bebauungsplans „Auf dem hintern Erbel“ ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Austausch von festgesetzten, jedoch nicht umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Schattenstück“ wurde festgelegt, notwendige Ausgleichsmaßnahmen über das Ökokonto der Gemeinde zu erbringen. Gleichzeitig sollten die im Bebauungsplan „Auf dem hintern Erbel“ festgesetzten, aber nicht umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen über das gemeindliche Ökokonto kompensiert werden. Nach Abstimmungen zwischen der Gemeinde Sinn und der Unteren Naturschutzbehörde wurde klagestellt, dass der Austausch der Kompensationsmaßnahmen eine Änderung der entsprechenden Satzung notwendig macht. Städtebaulich wirkt sich die Planänderung nicht aus, die bisher festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft bleiben in landwirtschaftlicher Nutzung. Die Planänderung berührt demnach die mit dem bestehenden Bebauungsplan definierten Grundzüge der Planung nicht, das Verfahren erfolgt nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Auf dem hintern Erbel“, 2. Änderung wird mit Begründung in der Zeit von Montag, den 21.10.2024 bis einschließlich Freitag, den 22.11.2024 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde Sinn abgerufen werden www.gemeindesinn.de > Aktuelles > Öffentliche Bekanntmachungen > Bauleitplanung (Bauleitplanung (gemeindesinn.de)). Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Sinn, Bauamt, Jordanstraße 2, 35764 Sinn, öffentlich ausgelegt.
Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Sinn. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@gemeindesinn.de ), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung Sinn, Jordanstraße 2, 35764 Sinn).
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Quelle: geoportal hessen.de