Allgemeines Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für eine innerörtliche Nachverdichtung mit einem Gebäude für Wohnungen und gewerbliche Nutzungen im Ortskernbereich von Elz
Unter der Adresse „Rathausstraße 35“ beabsichtigen die Vorhabenträger die Entwicklung und den Bau eines dreigeschossigen Gebäudes (+Staffelgeschoss) mit Wohnungen und Gewerberäumen. Das Planungsvorhaben ist für die Gemeinde Elz ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Wohnraum im Siedlungsbestand. Die Wohnungen werden in zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss angeordnet, die für das Vorhaben notwendigen Stellplätze in einer ebenerdigen Parkgarage (Erdgeschoss). Ergänzend werden Stellplätze auf den Grundstücksfreiflächen nachgewiesen.
Das Gebäude wird als Hinterliegerbebauung errichtet, die Verkehrserschließung erfolgt über eine direkte Anbindung an die Rathausstraße im Bereich des Grundstücks Rathausstraße 35.
Nach Ausarbeitung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird nun das gesetzliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Die Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage in der Zeit von Montag, 07.10.2024 bis einschließlich Freitag, 08.11.2024 beteiligt.
Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 07.10.2024 bis einschließlich Freitag, 08.11.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Rathaus der Gemeinde Elz, Rathausstraße 39 öffentlich aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt unter https://elz.de stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.
Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Braunfels. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: bauamt@elz-ww.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (Gemeinde Elz, Rathausstraße 39).
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Quelle: geoportal hessen.de