Beteiligungsverfahren

Bauleitplanung der Stadt Alsfeld, ST Leusel:
Bebauungsplan „Das Kirschendriesch - II“, 1. Änderung und 1. Ergänzung mit 49. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Förmliche Beteiligungen

Im Stadtteil Leusel der Stadt Alsfeld soll die bestehende Mehrzweckhalle erweitert und modernisiert werden. Hierfür ist die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans „Das Kirschendriesch – II“ aus dem Jahr 1982 sowie eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren in diesem Bereich erforderlich. Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Mehrzweckhalle sowie die Erweiterung der Stellplatzflächen zu schaffen und den angrenzenden Sportplatz miteinzubeziehen und als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ festzusetzen.

Mit der Planänderung soll eine funktional und städtebaulich geordnete Gesamtstruktur des Bereichs hergestellt werden, die den Anforderungen an eine zeitgemäße Nutzung der örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen entspricht. Die Maßnahme dient der Stärkung der sozialen und kulturellen Infrastruktur im Stadtteil Leusel und steht im Zusammenhang mit der örtlichen Dorfentwicklung im Rahmen des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK). Die übrigen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans bleiben unberührt.

Den Beschluss für die Offenlage des Bebauungsplans „Das Kirschendriesch – II“, 1. Änderung und Ergänzung im Stadtteil Leusel sowie die 49. Änderung des Flächennutzungsplans (im Parallelverfahren) in diesem Bereich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 18.06.2026 gefasst.

In der Zeit von Montag, 10.08.2026 bis einschließlich Donnerstag, 10.09.2026 wird zu der Planung die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Entwürfe der Planunterlagen werden in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Alsfeld eingestellt (https://www.alsfeld.de/leben/planen-bauen-wohnen/bauen/aktuelle-bauleitplanverfahren/).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder stadtplanung@stadt.alsfeld.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt (Fachbereich Stadtplanung und Tiefbau der Stadtverwaltung, Markt 7 in Alsfeld) abgegeben werden.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Alsfeld, Markt 7 (Hochzeitshaus), Zimmer 204, während der allg. Öffnungszeiten der Verwaltung.

Auf die formelle Bekanntmachung der Stadt Alsfeld weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Übersichtskarte:
Quelle: geoportal hessen.de

Gemeinde Greifenstein:
Teilflächennutzungsplan „Windenergiegebiet Rodenroth“,
Förmliche Beteiligungen

Südlich der Landesstraße L 3046 zwischen Rodenroth im Osten sowie Nenderoth und Odersberg im Westen plant die Gemeinde Greifenstein mit der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes die Ausweisung eines Windenergiegebiets / Beschleunigungsgebiets für die Errichtung von Windenergieanlagen. Mit der Flächennutzungsplanung wird bauleitplanerisch verbindlich ein Teilraum ausgewiesen, der für die Installation von Windenergieanlagen zur Gewinnung regenerativer Energie im Gemeindegebiet zukünftig in Frage kommt.
Nach Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie fachlicher Abstimmungen hat die Gemeindevertretung Greifenstein in ihrer Sitzung am 13.05.2026 den Entwurf des Teilflächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen vor:
  • der Umweltbericht,
  • eine Studie zur Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung,
  • umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Inhaltlich beziehen sich diese Stellungnahmen überwiegend auf vermutete Umweltauswirkungen der Planung, insbesondere in Bezug auf naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Belange. Weitere Hinweise betreffen archäologisch-denkmalrechtliche Sachverhalte, Belange von Freizeit und Tourismus sowie wasserrechtliche und bodenschutzrechtliche Themen. Die Informationen aus den Stellungnahmen wurden in der Umweltprüfung und in der naturschutzfachlichen Bearbeitung durch ergänzende Untersuchungen geprüft und die Prüfergebnisse in die Fachbeiträge eingearbeitet. Sie sind in der Abwägung zum Entwurfsbeschluss Gegenstand der Beschlussfassung der Gemeindevertretung.

Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet wird das Planaufstellungsverfahren fortgeführt (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 10.08.2026 bis einschließlich Freitag, 11.09.2026 in das Internet eingestellt und liegen ergänzend im Bauamt der Gemeindeverwaltung Greifenstein aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde Greifenstein (https://www.greifenstein.de/gewerbe-grundstuecksmarkt/aktuelle-bauleitplanung.html) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit. Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an mail@greifenstein.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein) abgegeben werden. Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Übersichtskarte: Lage und räumlicher Umgriff des Windenergiegebiets Rodenroth
Quelle: geoportal hessen.de

Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg: Bebauungsplan „Kachel“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes,
Förmliche Beteiligungen

Die Stadt Bad Camberg beabsichtigt, am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Würges zusätzliche Wohnbauflächen zu entwickeln. Hierzu sollen die derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich „Kachel“ einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden.

Anlass der Planung ist die seit Jahren anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnraum im Stadtgebiet. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets mit rund 44 Wohnbaugrundstücken geschaffen werden.

Das Plangebiet schließt unmittelbar an die bestehende Ortslage von Würges an und stellt eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung der vorhandenen Siedlungsstruktur dar. Planungsrechtlich sind die Flächen derzeit dem Außenbereich zugeordnet. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt daher die Änderung des Flächennutzungsplans, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Entwicklung des Gebiets zu schaffen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Entwurf des Bebauungsplans „Kachel“ in Ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

In der Zeit von Freitag, den 10.07.2026 bis einschließlich Freitag, den 14.08.2026 wird zu der Planung die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Entwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Bad Camberg eingestellt (https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt (Bauamt der Stadtverwaltung, Am Amthof 15 in Bad Camberg) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Bad Camberg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Quelle: geoportal hessen.de

Bauleitplanung der Gemeinde Beselich, OT Obertiefenbach:
Bebauungsplan „Beselicher Holz“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes,
Wiederholung der förmlichen Beteiligungsverfahren

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das bestehende Grill- und Freizeitgelände in Obertiefenbach einschließlich der Aufstellung eines „Wichtelwagens“ für die Waldkindergartengruppe des Kindergartens „Bärenhöhle“.

Der vorgesehene Standort liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nach § 35 BauGB nicht genehmigungsfähig. Zudem entsprechen einzelne bestehende bauliche Anlagen nicht der ursprünglichen Genehmigungslage.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans soll das Areal daher insgesamt erfasst, planungsrechtlich gesichert und die Grundlage für die Genehmigung der bestehenden sowie der vorgesehenen Anlagen und Nutzungen geschaffen werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beselich hat am 03.02.2025 den Bebauungsplan „Beselicher Holz“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung, sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Beselicher Holz“ beschlossen (Feststellungsbeschluss).

Im Rahmen der Genehmigungsprüfung durch das Regierungspräsidium Gießen wurden formelle Fehler bei der Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung festgestellt. Die Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgte erst kurz nach Beginn der Beteiligungsfrist. Zudem wurden in der Bekanntmachung zwar die Stellen benannt, von denen umweltbezogene Stellungnahmen vorlagen; die Inhalte bzw. Themenbereiche dieser Stellungnahmen wurden jedoch nicht angegeben. Der Genehmigungsantrag wurde daraufhin nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Gießen zurückgenommen.

Zur Heilung dieser Verfahrensfehler hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Beselich in ihrer Sitzung am 15.06.2026 den Satzungsbeschluss, sowie den Feststellungsbeschluss vom 03.02.2025 aufgehoben und die Wiederholung der förmlichen Beteiligung beschlossen. Hierzu werden die Planunterlagen erneut im Internet veröffentlicht; gleichzeitig werden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange informiert und erhalten erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.

An den Darstellungen und sonstigen Planinhalten der Flächennutzungsplanänderung, sowie an den Festsetzungen des Bebauungsplans und sonstigen Planinhalten ergeben sich keine Änderungen. Die wiederholte Veröffentlichung und die erneute Beteiligung dienen ausschließlich der Heilung der formellen Verfahrensfehler. Nach Abschluss der Beteiligung sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und der Satzungsbeschluss, sowie der Feststellungsbeschluss erneut zu fassen.

Mit der Einstellung der Planentwürfe nebst Umweltberichten und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird das Planungsverfahren weitergeführt.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer verkürzten erneuten Offenlage des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans, sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Beselicher Holz“ wird mit Begründung und Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 13.07.2026 bis einschließlich Montag, den 27.07.2026 im Internet veröffentlicht und liegen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Beselich aus.

Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetprotal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Gemeinde Beselich (www.beselich.de/rathaus/ihre-verwaltung/aktuelles-und-amtliche-bekanntmachungen) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Gemeinde Beselich. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich).

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Beselich („Beselicher Wochenspiegel“) weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de

Bauleitplanung der Gemeinde Ehringshausen Bebauungsplan Nr. 25 „Stegwiese“ Bebauungsplan der Innenentwicklung, Beteiligungsverfahren

Die Bebauung, Nutzung und Verkehrssituation in der Straße „Stegwiese“ in Ehringshausen ist seit vielen Jahren Gegenstand von Beratungen zu Möglichkeiten für eine Neuordnung und Steuerung der räumlichen und verkehrlichen Verhältnisse. Die Straße ist durch Kunden des bestehenden Lebensmittel- und Getränkemarktes sowie durch Patienten und Besucher des Krankenhauses und des Ärztehauses stark belastet.

 

Bis heute führt der Nutzungsmix im Bereich Stegwiese / Kölschhäuser Straße mit seinem für die Bevölkerung wichtigen Versorgungsangebot (Lebensmittelmarkt, Getränkemarkt, Krankenhaus, Medizinisches Versorgungszentrum „Praxis Dilltal“) in den beengten räumlichen Verhältnissen immer wieder zu Konflikt- und Gefahrensituationen. Insbesondere problematisch ist die angespannte Parkplatzsituation mit dem Park-Such-Verkehr.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 24 „Nahversorgungszentrum“ hat die Gemeinde inzwischen die planungsrechtliche Grundlage für die Umsiedlung des in der Kölschhäuser Straße bestehenden Lebensmittelmarktes vorbereitet. Mit der Umsiedlung der Märkte aus der Kölschhäuser Straße wird erwartet, dass die frei werdenden Gebäude neuen Nutzungen zugeführt werden. Die bevorstehende Umsiedlung des Lebensmittelmarktes ist Anlass, über die Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen für die Steuerung zukünftiger Flächennutzungen im Planbereich zu schaffen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

In der Zeit von Montag, den 20.04.2026 bis einschließlich Freitag, den 22.05.2026 wird zur Planung die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans im wird mit Begründung im Internet veröffentlicht.

 

Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Gemeinde Ehringshausen eingestellt (https://www.ehringshausen.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene-im-verfahren).

 

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com oder an bauamt@ehringshausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1 in 35630 Ehringshausen) abgegeben werden.

 

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen („Ehringshausen im Blick“) weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 
 
 

Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de

Bauleitplanung der Gemeinde Beselich Bebauungsplan „Auf dem Springerberg“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes Frühzeitige Beteiligungen

Die Gewerbeflächen im Investzentrum der Gemeinde Beselich an der B 49 sind vollständig verkauft und bebaut. Bei den ansässigen Betrieben handelt es sich teilweise um namhafte Unternehmen aus der Region und um Unternehmen, die ihren Sitz aus der Gemeinde heraus verlagert haben. Grundstücke für neue Gewerbeansiedlungen stehen nicht mehr zu Verfügung. Auch in anderen Gewerbegebieten der Gemeinde sind keine Grundstücke für Neuansiedlungen mehr verfügbar. Sofern dort noch freie Flächen vorhanden sind, sind diese von ortsansässigen Unternehmen für eigene Erweiterungen reserviert.

 

Für Unternehmen ist die Gemeinde Beselich, insbesondere Standorte an der B 49, sehr attraktiv. Das Gewerbeflächenkonzept für die Region Mittelhessen (Prognos AG 2019), das als Beurteilungsgrundlage für die Neudarstellung von Gewerbeflächen im Regionalplan durch das Regierungspräsidium Gießen beauftragt wurde, bestätigt die Lagegunst und Flächeneignung Beselichs für Unternehmen, auch für deutschlandweit und international tätige Firmen. Die nach wie vor regelmäßigen, konkreten Anfragen, die die Gemeinde erhält, sind ebenfalls Beleg für die Standortgunst.

 

Zur Erweiterung der Gewerbeflächen am Investzentrum hatte die Gemeindevertretung am 09.03.2020 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Springerberg“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Dem Bauleitplanverfahren vorangegangen ist  die Zulassung einer Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen. In der Folgezeit wurden von der Gemeinde die Grundstücke erworben, die Erschließungsplanung begonnen, ein geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten) und eine Klimaexpertise eingeholt und ein Artenschutzfachbeitrag erstellt. Im Zuge der laufenden Umweltprüfung werden die naturschutzrechtlichen Eingriffe ermittelt und notwendige Ausgleichsmaßnahmen identifiziert.

In der Zeit von Montag, 13.04.2026 bis einschließlich Mittwoch, 13.05.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Gemeinde Beselich eingestellt (https://www.beselich.de/papierkram-erledigen/ihre-verwaltung/aktuelles-und-amtliche-bekanntmachungen/).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde (Bauamt der Gemeindeverwaltung, Steinbacher Straße 10, 65614 Bselich-Obertiefenbach) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Beselich (Beselicher Wochenspiegel) weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de

Bauleitplanung der Stadt Weilburg Bebauungsplan „Auf dem Eisenstück“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes Frühzeitige Beteiligungen

Im Gemarkungsbereich „Auf dem Eisenstück“ im Stadtteil Kirschhofen befinden sich ein städtischer Kinderspielplatz sowie mehrere Grundstücke mit baulichen Anlagen und Nutzungen, die als private Grünflächen (Hausgärten) genutzt werden. Der Spielplatz ist seit Jahrzehnten errichtet und in Betrieb. Zwischen dem Spielplatz und den privaten Hausgärten liegt eine Fläche, die als artenreiche Blühwiese bewirtschaftet wird und Bestandteil eines naturschutzpädagogischen Igellehrpfades ist.

Die genannten Nutzungen liegen planungsrechtlich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB und sind bislang nicht durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. Im Rahmen von Außenbereichsbegehungen hat das Kreisbauamt Limburg-Weilburg festgestellt, dass es sich bei den bestehenden Anlagen um formell nicht genehmigte Nutzungen handelt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Fortbestand dieser Nutzungen hat die Stadt Weilburg die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.
Allgemeines Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Nutzungen städtebaulich zu ordnen und planungsrechtlich zu sichern, ohne neue bauliche Entwicklungen im Außenbereich vorzubereiten. Hierzu sollen öffentliche und private Grünflächen sowie eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Die Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird zum Entwurf eingereicht.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Eisenstück“ gefasst.
Den Aufstellungsbeschluss zur Planung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06.03.2025 gefasst.
In der Zeit von Mittwoch, 18.02.2026 bis einschließlich Mittwoch, 25.03.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Weilburg eingestellt (https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen).
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt Weilburg (Fachbereich Bauen, Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Weilburg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 

Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de

Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg Bebauungsplan „Waldspielplatz“ Frühzeitige Beteiligungen

Die Gebiete östlich oberhalb der Siedlungslage von Bad Camberg sind ein wichtiges Naherholungsgebiet. Im Waldrandbereich liegt ein Waldspielplatz, der vor einiger Zeit stillgelegt werden musste. Heute hat die Grünfläche die Funktion eines Ruheplatzes und ist mit Bänken und Informationstafeln ausgestattet. Der Waldspielplatz soll am selben Standort neu angelegt werden.

Das bestehende Parkplatzangebot an der L 3031 gegenüber dem Waldschloss ist oft überlastet, Besucher weichen von den überfüllten Parkplätzen oft auf Randflächen aus. Zur Ordnung des ruhenden Verkehrs ist vorgesehen, die Parkplatzflächen zu erweitern.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsgrundlagen für die Verwirklichung der beiden Vorhaben wir der Bebauungsplan „Waldspielplatz“ aufgestellt.

Den Aufstellungsbeschluss zur Planung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06.03.2025 gefasst, einen Ergänzungsbeschluss zur Änderung des Geltungsbereichs am 25.09.2025.

In der Zeit von Freitag, 09.03.2026 bis einschließlich Freitag, 10.04.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Bad Camberg eingestellt (https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/).

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt (Bauamt der Stadtverwaltung, Am Amthof 15 in Bad Camberg) abgegeben werden.

 

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Bad Camberg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

 
 
 

Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de

Bauleitplanung der Stadt Weilburg Bebauungsplan „Grube Erhaltung“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes Frühzeitige Beteiligungen

Das Plangebiet der ehemaligen Grube „Erhaltung“ im Stadtteil Odersbach ist durch eine historisch gewachsene Nutzung geprägt, die auf eine frühere bergbauliche Tätigkeit zurückgeht. Nach Aufgabe des Bergbaus wurden die vorhandenen baulichen Anlagen und Flächen schrittweise neuen Nutzungen zugeführt. Heute stellt sich das Gebiet als gewachsener Standort mit Wohnnutzungen, ergänzenden Neben- und Wirtschaftsgebäuden sowie einer privaten Pferdehaltung dar. Das Plangebiet liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.

Die bestehenden Nutzungen sind über einen langen Zeitraum entstanden und werden teilweise seit vielen Jahren ausgeübt. Für einen Teil der baulichen Anlagen und Nutzungen besteht bislang jedoch keine abschließende bauplanungsrechtliche Grundlage. Aufgrund einer Prüfung durch das Kreisbauamt wurde festgestellt, dass für einen Teil der bestehenden baulichen Anlagen bislang keine abschließende bauplanungsrechtliche Grundlage besteht.

Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Dabei sollen die historisch gewachsene Struktur des Standorts sowie die besonderen funktionalen Anforderungen aus Wohnen und Pferdehaltung berücksichtigt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, um das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu wahren.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Grube Erhaltung“ gefasst.

In der Zeit von Mittwoch, 18.02.2026 bis einschließlich Mittwoch, 25.03.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Weilburg eingestellt (https://www.weilburg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen).
 
Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt Weilburg (Fachbereich Bauen, Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg) abgegeben werden.
Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Weilburg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Übersichtskarte:

Quelle: geoportal hessen.de

Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg Bebauungsplan „Im Stocksweg“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes Frühzeitige Beteiligungen

Die ausgewiesenen und bestehenden Gewerbeflächen der Stadt Bad Camberg sind vollständig ausgenutzt. Zuletzt wurde mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet 9 + 10“, 1. Ergänzung noch eine kleinräumige Arrondierung zur Schaffung der Entwicklungsmöglichkeiten eines ansässigen Unternehmens in der Dieselstraße in Bad Camberg geschaffen. Flächen für die Neuansiedlung von Betrieben sind nicht mehr vorhanden. Die Ausweisung ergänzender gewerblicher Bauflächen ist deshalb seit längerem Bestandteil der stadtentwicklungspolitischen Diskussionen. Zur Schaffung von Flächenangeboten und um dem aktuellen Bedarf und den bekannten Nachfragen für gewerblich nutzbare Flächen nachkommen zu können, wird der Bebauungsplan „Im Stocksweg“ aufgestellt.

Den Aufstellungsbeschluss zur Planung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06.03.2025 gefasst.

In der Zeit von Freitag, 06.02.2026 bis einschließlich Montag, 09.03.2026 wird zu der Planung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden die Vorentwürfe der Planunterlagen in das Internet eingestellt. Die Beteiligungsunterlagen sind hier zu finden, sie sind auch auf der Homepage der Stadt Bad Camberg eingestellt (https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/).

 

Stellungnahmen zu der Planung können in elektronischer Form an stadtplanung@kubus-group.com übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Stadt (Bauamt der Stadtverwaltung, Am Amthof 15 in Bad Camberg) abgegeben werden.

Auf die formelle Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Bad Camberg weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin.

Übersichtskarte:
Quelle: geoportal hessen.de

KREISHAUS Wetzlar