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BETEILIGUNGSVERFAHREN

Für die Waldkindergartengruppe des Kindergartens „Bärenhöhle“ ist die Bereitstellung eines Aufenthaltsraumes in Form eines „Wichtelwagens“ vorgesehen. Der Wagen soll auf dem Areal des Grill- und Freizeitgeländes in Obertiefenbach aufgestellt werden. Die Genehmigungsfähigkeit ist für den vorgesehenen Standort im planungsrechtlichen Außenbereich nicht gegeben. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass verschiedene bauliche Anlagen auf dem Freizeitgelände nicht der ursprünglichen Genehmigungslage entsprechen. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll das Areal insgesamt erfasst und die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung der Anlagen und Nutzungen geschaffen werden.

Im Flächennutzungsplan ist der Planbereich / das Freizeitgelände als Wald dargestellt. Zur Wahrung des bauplanungsrechtlichen Entwicklungsgebots ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft hat in ihrer Sitzung am 29.02.2024 die Bauleitplanentwürfe gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligungen beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Beselicher Holz“ wird mit Begründung und Umweltbericht, sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 25.11.2024 bis einschließlich Montag, den 06.01.2025 im Internet veröffentlicht.

 

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde (www.beselich.de ’ Aktuelles ’ Öffentliche Bekanntmachungen) abgerufen werden.

 

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, in der Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich, öffentlich ausgelegt.

 

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

 

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: gemeinde@beselich.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

 

 


 


Übersichtskarte:




Quelle: geoportal hessen.de






Der unter der Adresse Kaiser-Friedrich-Straße 3-5 in Braunfels seit 1998 bestehende Lebensmittelmarkt entspricht nicht den aktuellen Anforderungen an eine nachhaltige Bauweise und an die Energieversorgung. Auch die technische Ausstattung des Lebensmittelmarktes und die Warenpräsentation entsprechen nicht heutigen modernen Anforderungen. Der Markt soll durch einen Neubau ersetzt werden. Das neue Gebäude soll eine Verkaufsfläche von ca. 1750 qm für den Lebensmittelmarkt (zzgl. Bäckerei/Café im Vorkassenbereich) und ca. 560 qm für den Getränkemarkt beinhalten. Das Planungsvorhaben steht im Einklang mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Braunfels, bestehende Versorgungsstrukturen zu erhalten und den vor Ort ansässigen Anbietern möglichst flexible Entwicklungsperspektiven zu geben.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen ist die Änderung des Bebauungsplanes mit Neufestsetzung eines Sondergebietes und einer Neufassung der textlichen Festsetzungen erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Zu der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Braunfels-Mitte“ wurden im Zeitraum 15.04.2024 bis 17.05.2024 2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Aufgrund von Anregungen und Hinweisen aus den Beteiligungen wurden die Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan angepasst. Ziel der Ergänzungen ist eine eindeutigere Regelung zur Einbindung des geplanten Vorhabens in die umgebenden städtebaulichen Strukturen sowie eine nachhaltigere Verankerung immissionsschutzfachlicher Anforderungen

Die Anpassungen im Bebauungsplan machen die Durchführung einer erneuten Beteiligung erforderlich.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in ihrer Sitzung am 14.11.2024 den Entwurf des 10. Änderungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 5 „Braunfels-Mitte“ gebilligt und die Durchführung der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Braunfels-Mitte“, 10. Änderung wird mit Begründung in der Zeit von Montag, den 25.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 03.01.2025 im Internet veröffentlicht.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Braunfels. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: info@braunfels.de oder an stadtplanung@kubus-group.com ), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Stadt gesendet werden (Stadt Braunfels, Hüttenweg 3, 35619 Braunfels, Fachbereich 3 Bau und Immobilienmanagement, Fachdienst 3.2 Stadtplanung und Naturschutz).

 


 


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Quelle: geoportal hessen.de






Die Gemeinde Heblos hat im Jahr 1969 einen Bebauungsplan zur Ausweisung von Gebieten zur gewerblichen Nutzung aufgestellt. Unter den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde Heblos waren die Gewerbegebiete für die örtliche Entwicklung als erforderlich anzusehen, um ansiedlungswilligen Betrieben Bauflächen anbieten zu können. Heute sind diese Gewerbeflächen nicht mehr erforderlich und als konfliktfördernd zu bewerten. Sie sind auch nicht mehr mit geltenden Anforderungen zu vereinen. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat auf der Basis der geltenden planerischen Rahmenbedingungen und auf Grundlage des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauterbach eine andere auf das gesamte Stadtgebiet bezogene Gewerbegebietsentwicklung stattgefunden. Ziel des Aufhebungsverfahrens ist es, als Teil der städtebaulichen Neuausrichtung der gewerblichen Entwicklung in der Stadt Lauterbach eine ungeordnete Fehlentwicklung zu vermeiden. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes, der in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohngebieten uneingeschränkte Gewerbenutzung ermöglicht, werden Immissionskonflikte und Sicherheitskonflikte vermieden und die Planung aus dem Jahr 1969 an die geltenden Ziele der Raumordnung angepasst

Mit der Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet werden die Planaufstellungsverfahren fortgeführt (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligungsunterlagen sind in der Zeit von Montag, 23.09.2024 bis einschließlich Freitag, 25.10.2024 in das Internet eingestellt und liegen im Bauamt der Stadtverwaltung in Lauterbach aus. Ergänzend zur Einstellung der Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de und auf der Homepage der Stadt (https://www.lauterbach-hessen.de/) stellen wir als zusätzlichen Service die Auslegungsdokumente hier zur Einsichtnahme bereit.

Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können. Wenn Sie sich zu der Planung äußern möchten, richten Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Stadt Lauterbach. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (arne.doepker@lauterbach-hessen.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Bauamt der Stadtverwaltung, Marktplatz 14 in 36341 Lauterbach).

 


 


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Quelle: geoportal hessen.de






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